KI-Schulungspflicht nach EU AI Act: Was Betriebe in Österreich jetzt tun müssen
Seit 2. Februar 2025 müssen Betriebe, die KI einsetzen, für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Leute sorgen. Ein Zertifikat braucht es nicht, einen Nachweis schon.
VON CHRISTIAN STEPHANIDES, GESCHÄFTSFÜHRER · STAND 07.10.2026
Was die Pflicht verlangt
Artikel 4 der KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689) verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, damit ihr Personal ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz hat. Dabei zählen technisches Wissen, Erfahrung, Ausbildung und der Zusammenhang, in dem die KI eingesetzt wird.
Die Pflicht gilt seit 2. Februar 2025. Laut EU-Kommission beginnen die nationalen Marktüberwachungsbehörden ab August 2026 mit Aufsicht und Durchsetzung.
Betrifft das auch uns, wenn wir nur ChatGPT nutzen?
Ja. Wer KI-Werkzeuge im Betrieb einsetzt, ist Betreiber im Sinne der Verordnung. Die EU-Kommission nennt ausdrücklich Beschäftigte, die ChatGPT nutzen: Sie sollen etwa über das Risiko erfundener Antworten („Halluzinationen“) Bescheid wissen.
Braucht es ein Zertifikat?
Nein. Die EU-Kommission schreibt dazu: Ein Zertifikat ist nicht nötig, Organisationen können interne Aufzeichnungen über Schulungen und andere Maßnahmen führen. Es gibt keinen Pflichtkurs und keine Mindeststundenzahl. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen zu Rolle und Einsatz passen und belegbar sind.
In fünf Schritten zur erfüllten Pflicht
Was eine gute Schulung ausmacht
- Sie erklärt, was ein Sprachmodell kann und was nicht, und warum es sich irrt.
- Sie übt mit echten Aufgaben aus dem Betrieb: Mails, Angebote, Recherche.
- Sie regelt Datenschutz, Berufsgeheimnis und Urheberrecht im Alltag.
- Sie wird wiederholt, wenn neue Werkzeuge oder Aufgaben dazukommen.
Passt das zu Ihrem Betrieb?
Im Erstgespräch klären wir es für Ihre Abläufe, persönlich in Wien oder per Bildschirm.