Lyrena.

KI-Schulung nach EU AI Act.
Pflicht erfüllt, Team befähigt.

Seit 2. Februar 2025 verlangt Artikel 4 der EU-KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689), dass Unternehmen, die KI einsetzen, für ausreichende KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten sorgen. Ein bestimmter Kurs oder ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben. Verlangt sind angemessene Maßnahmen, die Sie nachweisen können.

Was die Pflicht bedeutet

  • Sie betrifft Betriebe, die KI-Systeme anbieten oder betreiben, also auch, wer nur KI-Werkzeuge im Büro nutzt.
  • Das Niveau richtet sich nach Rolle, Vorwissen und Einsatzzweck.
  • Entscheidend ist, dass Sie Ihre Maßnahmen belegen können.

Unsere Schulung

  • Grundlagen: Was ein Sprachmodell kann und was nicht. Warum es sich irrt. Wie man prüft.
  • Ihr Alltag: Übungen mit Ihren eigenen Beispielen: Mails, Angebote, Recherche.
  • Regeln: Was darf in welches Werkzeug, was nicht. Datenschutz, Berufsgeheimnis, Urheberrecht.
  • Nachweis: Teilnahme und Inhalte dokumentiert, für Ihre Unterlagen.
  • Fahrplan: Am Ende wissen Sie, wo KI bei Ihnen Zeit spart.

Ablauf

Vor Ort in Wien oder online, für kleine Teams und für größere Gruppen. Inhalt und Umfang stimmen wir auf Ihren Betrieb ab.

Häufige Fragen

Muss mein Unternehmen Mitarbeiter in KI schulen?

Wenn Sie KI einsetzen, ja: Art. 4 verlangt angemessene Maßnahmen zur KI-Kompetenz. Wie Sie das erfüllen, ist nicht starr vorgegeben.

Gibt es ein Pflichtzertifikat?

Nein. Die Verordnung nennt weder einen Pflichtkurs noch eine Stundenzahl. Wichtig ist der Nachweis.

Reicht ein Video?

Ein allgemeines Video passt selten zu Rolle und Einsatz Ihrer Leute. Wir schulen mit Ihren Beispielen.

Gilt das auch für ChatGPT im Büro?

Ja. Auch die Nutzung allgemeiner KI-Werkzeuge im Betrieb ist Einsatz von KI.

Sprechen wir über Ihren Betrieb.

Im Erstgespräch sehen wir uns Ihre Abläufe an. Unsere Systeme führen wir Ihnen persönlich vor, vor Ort in Wien oder per Bildschirm.

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