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KI am Telefon: Was KI-Verordnung und DSGVO verlangen

Wer mit einer KI spricht, muss das erfahren. Diese Pflicht aus Art. 50 der KI-Verordnung gilt ab 2. August 2026. Dazu kommen die Informationspflichten der DSGVO.

VON CHRISTIAN STEPHANIDES, GESCHÄFTSFÜHRER · STAND 07.10.2026

Die Transparenzpflicht

Artikel 50 der KI-Verordnung verlangt, dass KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, so gestaltet sind, dass die Menschen erfahren, dass sie mit einer KI zu tun haben, außer es ist aus den Umständen offensichtlich. Die Regel gilt ab 2. August 2026.

Für ein KI-Telefon heißt das: Der Assistent sagt zu Beginn, dass er eine KI ist. Das ist rechtlich gefordert und schafft Vertrauen.

Was die DSGVO dazu sagt

  • Anrufer müssen erfahren, wer ihre Daten verarbeitet, wozu und wie lange (Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO).
  • Werden Gespräche aufgezeichnet oder verschriftlicht, braucht es dafür eine Rechtsgrundlage und einen klaren Hinweis.
  • Der Anbieter der Sprachtechnik verarbeitet im Auftrag; dafür braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag.

So setzen wir es um

01Ansage„Sie sprechen mit dem KI-Assistenten von …“
02Hinweiskurzer Datenschutzhinweis, Details auf der Webseite
03Weiterleitungauf Wunsch sofort zu einem Menschen
04Notiznur das Nötige wird gespeichert

Wichtig

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Für Ihren Einsatz prüfen wir die Details mit Ihnen und, wo nötig, mit Ihrer Rechtsberatung.

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